Liebe Mitglieder der SGZ,
mit Schreiben vom 16.03.2020 hat der Vorstand der SGZ dem Amtsgericht eine Verschiebung der für April geplanten Mitgliederversammlung mitgeteilt.
Grund war eine von der Stadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am 15. März 2020 erlassene Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg.
Als voraussichtlich neuen Termin ist seinerzeit ein Datum ab September 2020 angedacht gewesen.
Nun hat sich an der allgemeinen Lage sicherlich einiges geändert und Präsenzveranstaltungen sind unter einigen Vorrausetzungen wieder möglich.
Der Vorstand der SGZ sieht sich zurzeit jedoch aufgrund der Auflagen für eine solche Veranstaltung nicht in der Lage eine Mitgliederversammlung durchzuführen.
Auf einer am 14.09.2020 durchgeführten Vorstandsitzung ist beschlossen worden, die Mitgliederversammlung 2020 auf das nächste Jahr zu verschieben und zusammen mit der Mitgliederversammlung 2021 durchzuführen.
Dieser Beschluss ist den Mitgliedern des Beirats am 18.09.2020 schriftlich bzw. per Mail mit der Bitte um Äußerung mitgeteilt worden. Es sind von Seiten des Beirats keine Einwände gegen den Beschluss gekommen.
Uns steht für eine Präsenzveranstaltung keine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung.
Der große Sitzungssaal bei der Generalzolldirektion ist zurzeit für 24 Personen zugelassen, der Sitzungssaal des Betriebssportverbandes nur für 20.
Die eventuelle Anmietung einer großen Halle kommt aus Kostengründen nicht in Betracht.
Eine Onlineversammlung scheidet aufgrund unserer Mitgliederstruktur ebenso aus, da nicht bei allen Mitgliedern ein Internetanschluss vorhanden ist.
Weiterhin gehören die zu erwartenden Mitglieder einer Präsenzveranstaltung überwiegend Risikogruppen an (Auswertung der Anwesenheitsliste der letzten Mitgliederversammlung).
All das und die in letzter Zeit auch wieder ansteigenden Zahlen haben uns zur Verschiebung ins nächste Jahr bewogen.
In der Hoffnung auf eine Besserung der Lage werden wir versuchen, unsere Mitgliederversammlungen im April 2021 durchzuführen.
Die Vorstandsmitglieder sind damit einverstanden, dass sie nach § 9 Abs. 2 der Satzung der SGZ im Amt bleiben bis Nachfolger gewählt sind, somit bleibt die SGZ weiterhin geschäftsfähig.
Ich kann Ihnen abschließend nur schreiben:
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie weiterhin gesund.
Für den Vorstand
Kausch
Vorsitzender